Schwerpunkt Verkehrsrecht

Jeder Autofahrer ist im Schnitt alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Die Versicherung des Unfallgegners kann kein Partner des Geschädigten sein und reguliert nur die Ansprüche, die Sie geltend machen und beweisen können.

Was ist in so einem Fall zu tun? Grundsätzlich sollten Sie bei Verkehrsunfällen, auch bei scheinbar eindeutiger Schuldfrage, den Rat eines kompetenten Rechtsanwalts einholen, der sich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht befasst. Er weiß, wie Sie Ihre Ansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, evtl. Schmerzensgeld, u.a.) geltend machen können.

Sie haben ein Recht auf freie Wahl ihres Rechtsanwaltes. Dieser informiert Sie über alle relevanten Fragen und sorgt für eine schnelle Abwicklung Ihres Schadensfalles.